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J.F. Pfeiffer AG
Seestrasse 346
CH-8038 Zürich

Handelsregisternummer: CH-20.3.919.965-6

MwSt-Registernummer: 231 219

Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 1.6.2008

 

 

§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der J.F. Pfeiffer AG erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Einkaufs-, Bestell- oder sonstige Allgemeine Bedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, ausser diese Bedingungen werden von uns vollumfänglich schriftlich anerkannt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Die Angebote der J.F. Pfeiffer AG in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.
2. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
§ 3 Preise
1. Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag.
2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, exkl. MwSt. sowie allfällige Zölle und Abgaben.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der J.F. Pfeiffer AG durch Zulieferanten und Hersteller.
§ 5 Annahmeverzug
1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die J.F. Pfeiffer AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die J.F. Pfeiffer AG ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern

§ 6 Lieferung
1. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 5 Tagen nach Warenerhalt bei der J.F. Pfeiffer AG und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.

§ 7 Gefahrenübergang
1. Die Lieferungen erfolgen gemäss den Bestimmungen der Incoterms 2000. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung des Liefergegenstandes geht auf den Besteller gemäss den vereinbarten Handelsklauseln über, die in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Incoterms auszulegen sind. Mangels anders lautender Lieferklausel im Vertrag gilt der Incoterm „Free on Board“ (FOB) als vereinbart.
§ 8 Gewährleistung
1. Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 1 Jahr, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
3. Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.
4. Gewährleistungsansprüche gegen die J.F. Pfeiffer AG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§ 9 Retouren
1. Für Retouren verlangen wir, sofern nicht anders vereinbart, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an die J.F. Pfeiffer zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der J.F. Pfeiffer AG.
§ 11 Zahlung
1. Die Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, gegen Vorauszahlung zu bezahlen. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist die J.F. Pfeiffer AG auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
4. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

§ 12 Haftungsbeschränkung
1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
§ 13 Datenschutz
1.
Der Vertragspartner akzeptiert die Aufnahme seiner Daten in unsere Kundendatei und deren Verwendung für geschäftliche Zwecke. Beide Vertragsparteien beachten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten ist untersagt, es sei denn diese dient der Erfüllung von vertraglichen Pflichten der Parteien oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Für die Sicherheit von über Internet übermittelten Daten übernehmen wir keine Haftung.
§ 14 Gerichtsstand
1. Zürich ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Wir behalten uns vor, das Gericht am Sitz des Vertragspartners anzurufen.
2. Auf das Vertragsverhältnis findet schweizerisches Recht Anwendung unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrechtsübereinkommen) und der kollisionsrechtlichen Normen.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so hindert dies die Gültigkeit der vorliegenden AGB nicht. Die Vertragsparteien ersetzen die ungültige Bestimmung durch eine neue Bestimmung, welche der rechtlichen und wirtschaftlichen Zielsetzung der AGB möglichst nahe kommt.

Zürich, Juni 2008